AGBs
FREA Bakery GmbH
Gartenstr. 9
10115 Berlin
info@freabakery.de
Inhaber: Jasmin Suchy, David Johannes Suchy
Steuernummer: 30/293/50432
Finanzamt: Finanzamt Körperschaften II
Umsatz Steuer ID (USt.): DE343779339
HRB 227151 B
Amtsgericht Charlottenburg
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma FREA Bakery GmbH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern, Käufern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der FREA Bakery GmbH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.
Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird die FREA Bakery GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
Die FREA Bakery GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.
Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch die FREA Bakery GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise im kaufmännischen oder privaten Verkehr verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 8. Tage ab Zugang der Rechnung an, die FREA Bakery GmbH ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Bei Events und Caterings gibt es die Möglichkeit direkt mit Kreditkarte vor Ort zu oder auf Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist das Zahlungsziel 7 Tage vor dem Event. Bei nicht eingegangener Zahlung behält die FREA Bakery GmbH sich vor, das Event abzusagen.
Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von der FREA Bakery GmbH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 7 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann die FREA Bakery GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch die FREA Bakery GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Stornierung bis 14 / 7 / 3 Tage vor dem Event,
werden 25 / 50 / 100% des Rechnungsbetrages fällig. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, ggf. Sonstiges) x Personenzahl + ggf. vereinbarte Miete. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, der FREA Bakery GmbH die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen, wenn die Teilnehmerzahl bis inklusive 30 Personen beinhaltet, darüber bis spätestens 5 Tage. Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass die FREA Bakery GmbH die Leistung gemäß Ihrem Angebot in Rechnung stellen wird, Veränderungen ins Plus führen zu einer Nachberechnung der zusätzlichen Teilnehmer. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von der FREA Bakery GmbH. Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen und Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist die FREA Bakery GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, maximal um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 50 % ins Minus abweichen, ist die FREA Bakery GmbH berechtigt die Leistung zu verweigern.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Veranstaltungsdauer
Die FREA Bakery GmbH stellt dem Veranstalter die Räumlichkeiten für einen vorher schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Wenn keine Aufenthaltsdauer festgelegt ist, dann beträgt die maximale Aufenthaltsdauer für den Veranstalter 5 Stunden. Bei Überschreitung der maximalen oder der vereinbarten Aufenthaltsdauer, kann die FREA Bakery GmbH einen Preisaufschlag von bis zu 100 € pro angefangener Stunde veranschlagen, die FREA Bakery GmbH ist außerdem dazu berechtigt, die Veranstaltung bei Zeitüberschreitung nach Aufforderung jederzeit zu beenden. Der Veranstaltungsraum der FREA Bakery GmbH ist in jedem Falle bis spätestens 1 Uhr morgens am Folgetag zu verlassen.
Mindestverzehr
Die FREA Bakery GmbH vereinbart mit dem Veranstalter vor Angebotserstellung ein Budget für die Getränke. Dieser ist als Mindestverzehr pro Teilnehmer zu verstehen und darf im Gesamten (Teilnehmeranzahl x Getränkebudget) nicht unterschritten werden. Sollte die Gesamtmindestverzehrgrenze unterschritten werden, so wird das vereinbarte Budget trotzdem in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Technische Einrichtungen
Der Veranstalter stellt der FREA Bakery GmbH bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist die FREA Bakery GmbH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen selbst anliefern zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an die FREA Bakery GmbH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung und kommuniziert dies nicht bis 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, ist die FREA Bakery GmbH berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 100 % des Speise- und sonstigen Umsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt die FREA Bakery GmbH von Ansprüchen Dritter frei insoweit die FREA Bakery GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet die FREA Bakery GmbH schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.
Der Veranstalter kann die FREA Bakery GmbH bei Catering außer Haus mit der Besorgung der notwendigen technischen Einrichtungen gegen einen Aufpreis beauftragen. Der Posten wird auf dem Angebot als sonstige Kosten behandelt und fällt unter die entsprechend oben aufgeführten Stornierungsbedingungen.
Verlust oder Beschädigung
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von der FREA Bakery GmbH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber der FREA Bakery GmbH nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der FREA Bakery GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist die FREA Bakery GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 50-100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel und obiger Stornierungsregelung zu fordern. Soll seitens der FREA Bakery GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.
Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner von der FREA Bakery GmbH ist der Veranstalter. Die FREA Bakery GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Die FREA Bakery GmbH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die FREA Bakery GmbH berechtigt 25-100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel und der obigen Stornierungsregelung zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von der FREA Bakery GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der FREA Bakery GmbH. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.